Allgemeine Geschäfts­bedingungen

I. Geltungsbereich der AGB

Die Buchung von Sim­u­la­toren oder Events bei der For­mu­la VR GmbH erfol­gt auf Grund­lage der nach­fol­gen­den Geschäfts­be­din­gun­gen.

II. Vertragsschluss

Mit ein­er Buchung, welche schriftlich, mündlich, tele­fonisch, oder über das Inter­net erfol­gen kann, bietet die buchende Per­son (im restlichen Text «Kunde») den Abschluss eines Ver­trages auf der Grund­lage der jew­eili­gen Beschrei­bung, dieser Geschäfts­be­din­gun­gen und aller ergänzen­den Angaben, die während des Kaufs oder Buchung­sprozess­es mit­geteilt wer­den, verbindlich an. Der Ver­trag kommt mit Annahme der Anmel­dung durch die For­mu­la VR GmbH zus­tande. Über die Annahme, für die es kein­er beson­deren Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung ein­er Bestä­ti­gung (Reservierungs­bestä­ti­gung) oder über mündlich­er Bestä­ti­gung.

Der Kunde ist verpflichtet, die zuge­gan­gene Bestä­ti­gung unmit­tel­bar auf Übere­in­stim­mung mit den gemacht­en Angaben während der Bestel­lung zu über­prüfen. Abwe­ichun­gen muss der Kunde unverzüglich der For­mu­la VR GmbH mit­teilen. Sollte der Kunde 7 Tage nach Reservierung oder 3 Tage vor dem Ter­min zur Durch­führung der Buchung keine Bestä­ti­gung, egal ob mündliche oder schriftliche, erhal­ten haben, so ist er/sie verpflichtet sich umge­hend mit der For­mu­la VR GmbH in Verbindung zu set­zen.

Anmeldungen/Reservationen erfol­gen nur über das Buchungs­for­mu­lar auf der Inter­net­seite www.formula-vr.ch, schriftlich über E‑Mail via info@formula-vr.ch oder tele­fonisch auf die Num­mer 044 558 44 26. Diese wer­den per E‑Mail oder mündlich bestätigt.

Der Kunde haftet für alle Verpflich­tun­gen von mit angemelde­ten Teil­nehmenden aus dem Ver­trag und ver­sichert, dass diese die erforder­lichen per­sön­lichen Voraus­set­zun­gen zur Teil­nahme am Erleb­nis erfüllen.

III. Leistungen, Leistungsänderungen, Preise

Die Leis­tungsverpflich­tung der For­mu­la VR GmbH ergibt sich auss­chliesslich aus dem Inhalt der Bestä­ti­gung in Verbindung mit der für den Zeit­punkt der Bestel­lung gülti­gen Beschrei­bung, Details und Erläuterun­gen.

Nebenabre­den, die den Leis­tungsin­halt erweit­ern, sind nur bei schriftlich­er Bestä­ti­gung durch den Ver­anstal­ter verbindlich.

Änderun­gen und Abwe­ichun­gen von dem vere­in­barten Inhalt des Ver­trages, die nach Ver­tragsab­schluss organ­isatorisch notwendig wer­den, sind ges­tat­tet. Ein Kündi­gungsrecht des Kun­den bleibt unberührt. Die For­mu­la VR GmbH ist berechtigt das Durch­führungs­da­tum und die Uhrzeit (Beginn und Ende der Buchung) nachträglich zu ändern, sofern dies aus Grün­den notwendig ist, die sich nach Abschluss des Ver­trages ergeben und zur Durch­führung zwin­gend rel­e­vant sind. Der Kunde wird über solche Änderun­gen rechtzeit­ig informiert.

Alle Preise ver­ste­hen sich als End­preise in Schweiz­er Franken (CHF).

IV. Zahlung

Bei der Buchung ist die Zahlung mit­tels TWINT, Post­Fi­nance, EC-Karte, Mas­ter­card oder Visa direkt nach dem Event fäl­lig, soweit im Einzelfall nichts anderes vere­in­bart ist. Die Vorauszahlung mit­tels Safer­pay ist eben­falls mit TWINT, Post­Fi­nance, Mas­ter­card oder Visa möglich.

V. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatz-Kunde

Der Kunde kann bis spätestens 24 Stun­den vor dem vere­in­barten Ter­min jed­erzeit durch Erk­lärung gegenüber der For­mu­la VR GmbH vom Ver­trag zurück­treten. Der Rück­tritt muss unter Angabe des Namens per E‑Mail oder tele­fonisch erfol­gen. Mass­ge­blich für die Stornierungs­ge­bühren ist das Datum und die Uhrzeit des Ein­gangs der Rück­trittserk­lärung bei der For­mu­la VR GmbH.

In jedem Fall des Rück­tritts durch den Kun­den ste­ht der For­mu­la VR GmbH unter Berück­sich­ti­gung gewöhn­lich ersparter Aufwen­dun­gen und die gewöhn­lich mögliche ander­weit­ige Ver­wen­dung der Leis­tun­gen fol­gende pauschale Entschädi­gun­gen zu:
a) Kosten­lose Stornierung bis 24 Stun­den vor dem vere­in­barten Ter­min.
b) Stornierun­gen inner­halb der 24 Stun­den vor dem vere­in­barten Ter­min wer­den zu 100% ver­rech­net.
c) Bei Buchun­gen von Min­der­jähri­gen sind die Eltern haft­bar.

Dem Kun­den ist es ges­tat­tet, der For­mu­la VR GmbH nachzuweisen, dass ihm tat­säch­lich keine oder gerin­gere Kosten als die gel­tend gemachte Kosten­pauschale ent­standen sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tat­säch­lich ange­fal­l­enen Kosten verpflichtet.

Ein Recht­sanspruch auf Änderun­gen hin­sichtlich des Buchung­ster­mins beste­ht nicht. Die Änderung kann nur durch Rück­tritt und nach­fol­gen­den Neuab­schluss eines Ver­trages (Neubuchung) erfol­gen. Auch in diesem Fall hat die For­mu­la VR GmbH Anspruch auf eine pauschale Rück­trittsentschädi­gung als Ersatz für ent­standene Aufwen­dun­gen.

VI. Rücktritt durch Veranstalter – Aufhebung des Vertrages aus aussergewöhnlichen Gründen

Im Falle des Rück­tritts vor Beginn des vere­in­barten Ter­mins durch den Ver­anstal­ter (For­mu­la VR GmbH) wird der bere­its erstat­tete Kauf­preis an den Kun­den zurück­gezahlt.

Wird die Buchung nach Ver­tragss­chluss infolge höher­er Gewalt, wozu auch die Zer­störung von Räum­lichkeit­en oder gle­ich­w­er­tiger Vor­fälle zählen, unvorherse­hbar erhe­blich erschw­ert, gefährdet oder beein­trächtigt, kann der Ver­trag aufge­hoben wer­den, der bere­its erstat­tete Betrag wird rück­er­stat­tet.

Ergeben sich die genan­nten Umstände nach Beginn des vere­in­barten Ter­mins, kann der Ver­trag eben­falls aufge­hoben wer­den. Die For­mu­la VR GmbH hat in diesem Fall einen Entschädi­gungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbrin­gende Leis­tun­gen. Ein weit­er­er Anspruch des Kun­den beste­ht nicht. Eventuelle Mehrkosten fall­en dem Kun­den zur Last.

Die For­mu­la VR GmbH kann den Ver­trag nach Beginn des vere­in­barten Ter­mins kündi­gen, wenn der Kunde die Durch­führung des Ver­trages ungeachtet ein­er Abmah­nung stört oder wenn er sich in solchem Masse ver­tragswidrig ver­hält, dass die sofor­tige Aufhe­bung des Ver­trages auch zum Schutze Ander­er gerecht­fer­tigt ist oder wenn der Kunde eine Teil­nah­mevo­raus­set­zung nicht erfüllt.

VII. Haftung

Die Haf­tung der For­mu­la VR GmbH für ver­tragliche Pflichtver­let­zun­gen sowie aus Delikt ist auf Vor­satz und grobe Fahrläs­sigkeit beschränkt. Die Haf­tung im Falle der Ver­let­zung von Kar­di­nal­spflicht­en wird auf den regelmäs­sig vorherse­hbaren Schaden begren­zt.

Alle Schaden­er­satzansprüche ver­jähren in einem Jahr nach ihrer Entste­hung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen uner­laubter Hand­lung.

Auf Ansprüche aus dem Pro­duk­thaf­tungs­ge­setz sowie son­stiger geset­zlich­er Garantiehaf­tung find­en die vorste­hen­den Haf­tungs­beschränkun­gen keine Anwen­dung. Gle­ich­es gilt, wenn als Schadens­folge der Tod oder ein Kör­p­er- oder Gesund­heitss­chaden einge­treten ist.

Soweit die Haf­tung der For­mu­la VR GmbH aus­geschlossen oder begren­zt ist, gilt dies auch für die per­sön­liche Haf­tung der Mitar­bei­t­en­den geset­zlichen Vertreter und Erfül­lungs­ge­hil­fen der For­mu­la VR GmbH.

VIII. Vandalismus

Im Falle von Van­dal­is­mus oder unbe­ab­sichtigter Beschädi­gung durch den Kun­den ist dieser verpflichtet, sämtliche Reparatur- oder Neukaufkosten zu tra­gen. Jegliche Schä­den, die durch unsachgemässe Nutzung oder absichtliche Zer­störung der bere­it­gestell­ten Pro­duk­te oder Dien­stleis­tun­gen entste­hen, obliegen der finanziellen Ver­ant­wor­tung des Kun­den. Diese Kosten bein­hal­ten sowohl die tat­säch­lichen Reparaturkosten als auch die Kosten für einen möglichen Neuer­werb der betrof­fe­nen Artikel. Der Kunde wird darauf hingewiesen, die bere­it­gestell­ten Pro­duk­te oder Dien­stleis­tun­gen sachgemäss zu ver­wen­den und jegliche Hand­lun­gen zu unter­lassen, die zu Schä­den führen kön­nten.

IX. Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf das Ver­tragsver­hält­nis zwis­chen dem Kun­den und der For­mu­la VR GmbH find­et auss­chliesslich schweiz­erisches Recht Anwen­dung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsver­hält­nis.

Der Kunde kann die For­mu­la VR GmbH nur an deren Sitz verk­la­gen.

X. Schlussbestimmungen

Soll­ten Bes­tim­mungen dieser AGB unwirk­sam sein oder wer­den, so berührt dies die Wirk­samkeit der übri­gen Bes­tim­mungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jed­er unwirk­samen Bes­tim­mung eine dem Zweck der Vere­in­barung entsprechende oder zumin­d­est nahek­om­mende Ersatzbes­tim­mung, wie sie die Parteien zur Erre­ichung des gle­ichen wirtschaftlichen Ergeb­niss­es vere­in­bart hät­ten, wenn sie die Unwirk­samkeit der Bes­tim­mung gekan­nt hät­ten. Gle­ich­es gilt für Lück­en.

Die uns zur Ver­fü­gung gestell­ten Dat­en wer­den im Rah­men der Zweckbes­tim­mung des Ver­trages EDV-mäs­sig ver­ar­beit­et, gespe­ichert und weit­ergegeben. Per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en wer­den entsprechen dem BDSG geschützt.

Die For­mu­la VR GmbH behal­tet sich das Recht vor, jegliche Teile dieser All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen nach eigen­em Ermessen zu aktu­al­isieren, zu ändern oder zu erset­zen, indem Aktu­al­isierun­gen und Änderun­gen auf der Web­seite veröf­fentlicht wer­den. Es liegt in der Ver­ant­wor­tung des Kun­den, die Web­seite von For­mu­la VR GmbH regelmäs­sig auf mögliche Änderun­gen zu über­prüfen. Indem der Kunde die Web­seite oder die Ser­viceleis­tung nach der Veröf­fentlichung von Änderun­gen dieser All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen weit­er­hin nutzt oder weit­er­hin darauf zugreift, gilt dies als Annahme dieser Änderun­gen.